ZUR VORSORGE GEGEN FEHLER, MÄNGEL UND SCHÄDEN
durch Machbarkeitsstudien
durch Kostenprognosen
durch Beratung bei Planungen und Leistungsbeschreibungen
durch Prüfung der Angebote von Planern und Bauausführenden
durch Sachverständigen-Abnahmen und -Teilabnahmen von Planungs- und Bauleistungen
IM SCHADENSFALL ODER KONFLIKT
durch Feststellung von Schäden oder Mängeln
mit Ortsterminen und solider Dokumentation
durch Analyse von Gebäudeschäden und durch Sanierungsgutachten
durch Prüfung der Abrechnung von Bau- und Planungsleistungen
und durch Kostenermittlungen
durch Schiedsgutachten
durch Mitwirkung in Schiedsgerichten
durch Quotierung der Mängel oder Kosten nach der Zielbaum-Methode
durch Vorbereitung der Organisation von Ersatzvornahme-Maßnahmen
Laboruntersuchungen und -messungen, Wertermittlungen, Baustatik (Tragwerksplanung), Mieten und Pachten sind nicht
mein Fachgebiet.
Für solche Gutachten empfehle ich die entsprechenden Kollegen bei der IHK nachzufragen, oder sich im Raum Frankfurt am
Main / Taunusgebiet / Wetterau direkt an die Kollegen zu wenden, die ich Ihnen gern im persönlichen Gespräch nenne.